Vergleich der angebotenen Workshops
Das Copter College ist nach § 21d Absatz 2 Nummer 1 und 2 der LuftVO zur Erteilung einer Bescheinigung nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 durch das Luftfahrt-Bundesamt zertifiziert. Im allgemeinen Sprachgebrauch wird diese Bescheinigung „Kenntnisnachweis“ oder „Drohnen-Führerschein“ genannt. Dieser ist ab dem 1. Oktober 2017 für alle Copter-Piloten gesetzlich vorgeschrieben, die einen Copter mit einem Abfluggewicht von 2,0 Kilogramm und mehr fliegen.
WICHTIGER HINWEIS: Zur Teilnahme an der Prüfung für den Kenntnisnachweis ist ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregisters vor der Prüfung vorzulegen. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben nach § 21d Absatz 3 Nummer 4 LuftVO.
Copter College PUR
Für Copter-Piloten, die bereits am Copter College BASIC teilgenommen haben reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 249,00 Euro inkl. MwSt.
Copter College BASIC
Copter College ADVANCED
Für Copter-Piloten, die bereits am Copter College BASIC teilgenommen haben reduziert sich die Teilnahmegebühr auf 389,00 Euro inkl. MwSt.
Copter College PROFI
2. Tag: 3,75 Stunden Theorie, 1,0 Stunde Pause, 1,25 Stunden Prüfung, 1,0 Stunden Auswertung
Die nächsten freien Termine:
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Kenntnisnachweis
- Ab wann ist der Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 erforderlich? Ab dem 1. Oktober 2017.
- Müssen alle Copter-Piloten den Kenntnisnachweis machen? Nein, nur Piloten, die einen Copter mit einem Abfluggewicht von 2,0 Kilogramm und mehr fliegen.
- Muss für den Kenntnisnachweis eine Prüfung abgelegt werden? Ja, eine theoretische Prüfung muss in einer zertifizierten Stelle abgelegt werden, beispielsweise dem Copter College.
- Welche Themenbereiche umfasst die Prüfung? Luftrecht (23 Fragen), Meteorologie (6 Fragen) sowie Flugbetrieb und Navigation (22 Fragen), also insgesamt 51 Fragen.
- Welche Art der Fragen gibt es? Multiple-Choice und Textfragen. Bei den Multiple-Choice-Fragen können zwischen einer und mehreren Antworten korrekt sein. Nur wenn alle korrekten Antworten angekreuzt sind, gilt die Frage als richtig beantwortet.
- Wie lange dauert die Prüfung? 75 Minuten ohne Pause.
- Wieviele Fragen müssen richtig beantwortet werden? 80% des jeweiligen Themengebiets müssen korrekt beantwortet werden. Beim Luftrecht müssen demnach 19 Fragen, bei der Meteorologie 5 Fragen und bei Flugbetrieb und Navigation 18 Fragen korrekt beantwortet werden.
- Kann man die Prüfung wiederholen, wenn man sie nicht bestanden hat? Ja, die Prüfung kann wiederholt werden.
- Beinhaltet der Kenntnisnachweis auch eine praktische Flugprüfung? Nein, der Kenntnisnachweis ist ausschließlich eine theoretische Prüfung.
- Wie lange ist der Kenntnisnachweis gültig? Fünf Jahre.
- Kann ich den Kenntnisnachweis auch bei einem Modellflugverein für 25,00 Euro machen? Ja, das geht, allerdings ist dieser Kenntnisnachweis nur bei Flügen auf dem Modellfluggelände gültig und bei Freizeitflügen. Gewerbliche Flüge erfordern den Kenntnisnachweis nach § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2.
- Welche Unterlagen sind für die Teilnahme an der Prüfung erforderlich? Der Bewerber muss sich vor Beginn der Prüfung durch ein gültiges Identifikationsdokument (Personalausweis oder Reisepass) identifizieren. Der Bewerber muss am Tag der Prüfung mindestens 16 Jahre alt sein. Ist der Bewerber noch nicht 18 Jahre alt, ist eine schriftliche Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Der Bewerber muss eine Erklärung über laufende Ermittlungs- und Strafverfahren abgeben. Der Bewerber muss außerdem ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregisters vorlegen.
Soweit die gesetzlichen Vorgaben durch § 21 der LuftVO. Möchte der Copter-Pilot Ausnahmen von § 21b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 9 beantragen, so ist hierfür die jeweilige Landesluftfahrtbehörde zuständig. Die meisten Behörden verlangen beim Antrag den Kenntnisnachweis und zusätzlich einen Befähigungsnachweis. Hierbei spielt es keine Rolle, welches Abfluggewicht der Copter hat, der Kenntnisnachweis ist in jedem Fall vorzulegen. Das gilt auch für Piloten, die einen Copter fliegen mit einem Abfluggewicht unter 2,0 Kilogramm. Der Kenntnisnachweis kann in den Workshops PUR, ADVANCED und PROFI erworben werden.
Der Befähigungsnachweis ist nicht gesetzlich geregelt, sondern wird individuell von den Landesluftfahrtbehörden angefordert. Hierbei handelt sich um einen Nachweis, das der Pilot nicht nur theoretisches Wissen hat, sondern in der Lage ist, einen Copter sicher zu fliegen. Dieser Befähigungsnachweis entspricht dem Umfang des „Copter-College BASIC“. Jeder Pilot, der bisher daran erfolgreich teilgenommen hat, hat damit bereits den erforderlichen Befähigungsnachweis. Der Befähigungsnachweis kann in den Workshops BASIC und PROFI erworben werden.